Ihr Katalog oder Ihre Broschüre fehlen? Weitere Informationen finden Sie hier:
Mediaservice
Aufrufe
vor 3 Jahren

GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2019

  • Text
  • Glas
  • Handwerk
  • Sonnenschutz
  • Fassade
  • Abdichtung
  • Planung
  • Baustelle
  • Sonderheft
  • Fenster
  • Montage
  • Montagepraxis
  • Glaswelt

Montagepraxis Planung SonnenSchutz Sollten nicht nur die Kunden beKommen Foto: BG BAU Wenn die Sonne mal wieder brennt _ Ein Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne im wahrsten Sinne des Wortes „brennt“, werden Monteure im Außeneinsatz dieser Witterung oftmals gnadenlos ausgesetzt. Da stellt sich die Frage nach dem richtigen Umgang mit diesen Gegebenheiten. Kurze Hosen auf der Baustelle? Schwere Sicherheitsschuhe trotz Temperaturen von über 30 Grad? Was ist mit dem Sonnenbrand nach einer Montage in der Sonne? einfacher und effektiver Schutz wäre sicher das Vermeiden der Sonne während der Mittagszeit. Doch leider können sich Mitarbeiter die Verweildauer in der Sonne nur selten aussuchen. Ein umfassender Schutz vor der UV-Strahlung ist deshalb notwendig. ohne uV-Schutz geht gar nichts Hinter abgedunkelten Brillen ohne UV-Schutz weiten sich die Pupillen, sodass vermehrt UV-Strahlung in das Auge fallen kann. Solche Brillen können daher zur Schädigung der Augen beitragen. Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 gefertigt sein. Empfehlenswert ist die Schutzstufe 5-2,5 und eine graue Tönung. Damit ist sowohl ein ausreichender Schutz als auch eine sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Die Informationsschrift unterstützt Arbeitgeber, um den §3 des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen. Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 gefertigt sein. Infos findet man in der UVV „Grundsätze der Prävention“ BGV A1. Sinnvoll ist das Vorhandensein einer zusätzlichen seitlichen, transparenten Abschirmung. lichtschutzfaktor 30 § 3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, für Arbeitsplätze im Freien eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Maßnahmen zu benennen, wie Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken geschützt werden können. Sonnenschutz wird dabei nicht explizit genannt und es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Sonnenschutzmilch, jedoch sind häufig keine anderen Schutzmaßnahmen möglich. Aus der Verpflichtung, Mitarbeiter vor solaren UV-Strahlen zu schützen (Arbeitsschutzgesetz (§ 4, § 5, § 11 § 12), Arbeitsstättenverordnung (§ 3, Anhang 5.1), UVV „Grundsätze der Prävention“ BGV A1 (§ 23)) kann sich folglich die Verpflichtung zur Abgabe von Sonnenmilch ergeben. Zur Gefährdungsbeurteilung empfiehlt es sich, den sogenannten UV-Index heranzuziehen, mit dem man die UV-Belastung und das Sonnenbrandrisiko für den Arbeitsplatz einfach ermitteln kann. Gegenmaßnahmen, die bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung ergriffen werden können: Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen. Nicht mit freiem Oberkörper arbeiten! Falls möglich, im Schatten arbeiten! Sonnenschutzcreme mit hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) benutzen! Generell gilt: Die Creme nicht zu dünn auftragen, da bei nicht ausreichender Menge der Schutzfaktor bis auf ein Drittel absinken kann. die richtige Kleidung Aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung ergeben sich auch die Vorschriften für die Arbeitskleidung. Bei Arbeiten in einem Privathaushalt lässt diese das Tragen einer kurzen Hose eher zu, als auf einer Großbaustelle (auch hier: Beachten Sie die individuelle Gefährdungsbeurteilung, ggf. bei der Bauleitung anfragen), da das Verletzungsrisiko hier anders einzustufen ist. Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle gibt es auch aus Textilfasern, diese sind nicht so warm wie Lederschuhe und in Kombination mit Baumwoll- Unsere aUtorin Sandra Musculus ist Personalreferentin und Prokuristin bei der Firma Georg Musculus GmbH & Co. KG in Bensberg bei Köln. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört auch die Arbeitssicherheit. Foto: Sandra Musculus Foto: BG BAU 24 glaswelt | Sonderheft Montagepraxis

T-Shirts, einer schützenden Kopfbedeckung und Sonnenmilch sind Mitarbeiter bestens geschützt. Gute Schulung schafft Sicherheit Kleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutz fallen unter die Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Hier empfiehlt sich eine Schulung der Mitarbeiter mit entsprechender Dokumentation. Zur Schulung herangezogen werden kann unter Anderem die Broschüre „Sonnenschutz auf dem Bau“ der BG BAU, diese informiert über Grundlagen, Prävention, UV-Schutz, Gesundheitsrisiken und Hitzebelastung. Gut geschulte Mitarbeiter wissen sich besser zu schützen und fühlen sich auch wertgeschätzt, wenn der Arbeitgeber gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen ergreift. Auch wenn es nicht immer möglich ist, Mitarbeiter komplett vor UV- und Hitzebelastung zu schützen, so können doch einfache Maßnahmen im Rahmen der PSA, kombiniert mit intelligenter Terminplanung und ausreichend kostenlosen Getränken (Wasser) für alle Mitarbeiter die Belastung verringern. — Sandra Musculus Je nach Höhe des UV-Indexes empfiehlt die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für Beschäftigte im Freien folgende Schutzmaßnahmen: Foto: BG BAU Schnell. Einfach. Sicher. VetroMount spart Zeit und Kosten. Geländersystem VetroMount In drei intuitiven Schritten zum fertigen Geländersystem: VetroMount kann mit wenigen Handgriffen zeit- und kostensparend montiert werden. Möglich machen dies die revolutionären Glaslagereinheiten sowie die Tatsache, dass für die Topmontage nur alle 400 mm eine einfache Betonschraube zur sicheren Befestigung des Profils ausreicht. Zudem lassen sich die Glasscheiben manuell und ganz ohne Werkzeug von nur einer Person ausrichten. Und das bei geprüfter Sicherheit. Montagevideo ansehen! www.bohle.com Sonderheft Montagepraxis | glaswelt 25