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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2013

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Vor der Montage Tipps

Vor der Montage Tipps und Tricks Kleiner MontageHelfer Qualitätssicherung bei der Fenstermontage Reiner Kemner von der iBAT Instituts-Gesellschaft für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks mbH hat zusammen mit den Experten von Hanno und SFS intec wichtige Tipps und Voraussetzungen für die Montage zusammengetragen. Dabei geht es um die Standardisierungsmöglichkeiten, wichtige Voraussetzungen für die Befestigung und Abdichtung und auch um die Montage selbst und zum Abschluss die Abnahme. _ Die gewünschte Qualität einer Fenstermontage ergibt sich aus dem Zusammenspiel vieler einzelner Arbeitsschritte, Komponenten, beteiligter Gewerke und Personen: ■■Verpackung und Auslieferung ■■Baustelleneinrichtung, Bauleitung, Bauablauf ■■im Altbau: Demontage und Entsorgung ■■Toleranzen und Ausführungsqualität vorhergehender Gewerke ■■Ausführung der Baustellenmontage: Lastabtrag, Befestigung, Wärmedämmung und Abdichtung ■■Abnahme, Übergabe, Einweisung der zukünftigen Nutzer ■■Nutzung, Wartung und Instandhaltung ■■Ermittlung der Kundenzufriedenheit und daraus abzuleitende Verbesserungsmaßnahmen. Die Qualitätssicherung ist dabei die Aufgabe aller am Montageprozess Beteiligten und sollte keinesfalls einem nachträglich kontrollierenden Sachverständigen überlassen werden. Der Monteur muss die einschlägigen Normen und Richtlinien, die ein Sachverständiger bei der Überprüfung der Mangelfreiheit zu Rate ziehen würde, kennen und anwenden. Die anerkannten Regeln der Technik für die Fenstermontage sind unter anderem beschrieben in: ■■DIN ■■IVD ■■Technisches ■■Leitfaden 18355 VOB/C Tischlerarbeiten Merkblätter (www.abdichten.de) Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien (www.gips.de) zur Montage (www.window.de) ■■Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm- Verbundsystem und Trockenbau (u. a. www.gff-bi.com > Shop > freier Zugang für Nicht-Mitglieder) Standardisierung macht die Montage einfacher Die CE-Kennzeichnung sieht für die Herstellung von Fenstern und Außentüren umfangreiche Produktprüfungen und ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) vor. Überträgt man das System der WPK auf die Baustellenmontage, so sind folgende Aspekte zu regeln: ■■Verantwortungs-, Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche sowie die Mindestqualifikationen der Mitarbeiter festlegen und auf deren Einhaltung achten ■■Bauteile, Materialien und Systeme anhand von typischen Anschlussdetails, einschließlich der Befestigungsmittel und aufeinander abgestimmter Dichtsysteme definieren und beschreiben ■■Verfahren der Baustellenmontage mittels Arbeits- und Prüfanweisungen für die qualitätsrelevanten Arbeitsschritte beschreiben ■■Überwachung der Mess- und Prüfmittel sowie der notwendigen Maschinen und Betriebsmittel (auch im Hinblick auf Anforderungen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung auf der Baustelle) Die Standardisierung von Materialien und Arbeitsabläufen hat folgende Vorteile: ■■Es können „Standard“-Angebotstexte formuliert werden; Abweichungen vom „Standard“ sind automatisch „Besondere Leistungen“ und werden bspw. im Stundenlohn abgerechnet Auszug aus DIN 18202, Tabelle 1 Grenzabweichungen bei Nennmaßen bis 1 m bis 3 m 3 bis 6 m Öffnungen für Fenster und Türen +/- 10 mm +/- 12 mm +/- 16 mm Öffnungen wie oben, jedoch mit oberflächenfertigen +/- 8 mm +/- 10 mm +/- 12 mm laibungen Durch Ausnutzen der Grenzabweichungen der Tab. 1 dürfen die Grenzwerte für Winkelabweichungen der Tabelle 2 nicht überschritten werden. Messungen sind mit etwa 10 cm Abstand von den Ecken vorzunehmen. Mindestfugenbreite und maximal mögliche Fugenbreite; Quelle: Kleiner Montagehelfer 18 glaswelt | Sonderheft Montagepraxis | www.glaswelt.de

■ ■„Standard“-Materialien werden (mindestens) bei jeder Baustellenmontage mitgeführt bzw. auf dem Montagefahrzeug bevorratet ■■Im ■■Monteure ■■Für ■■Neue Idealfall wird ein aufeinander abgestimmtes und nach ift Richtlinie MO-01/1 geprüftes „System“ eingesetzt; ggf. sind Freigaben der Hersteller für die Kombination der einzelnen Komponenten einzuholen sind im Umgang mit den „Standard“-Materialien vertraut und unterwiesen; das Risiko eines Verarbeitungsfehlers, einer unerwünschten chemischen Wechselwirkung, einer Fehlverklebung, einer Verwendung ungeeigneter Schrauben oder Dübel usw. verringert sich die Monteure auf der Baustelle wird klar gemacht, was als „Regelleistung“ zu erbringen ist und wie sie sich bei Abweichungen zu verhalten haben Mitarbeiter oder Auszubildende können schnell in die betriebsinternen Standards eingewiesen werden. Zuerst gilt: Vorgewerke überprüfen Häufig scheitern aber alle Bemühungen des Monteurs an den fehlenden baulichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Befestigung und Abdichtung. Wird dann aber trotz mangelhafter Leistung der Vorgewerke weitergearbeitet, gilt diese als abgenommen und das fenstereinbauende Unternehmen trägt ein erhebliches Haftungsrisiko. Bauwerksöffnungen im Neubau sind unter Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau - Bauwerke“ zu erstellen. Sie können beim Aufmaß und vor Montagebeginn im Neubau einfach überprüft werden: Abweichungen bei Lot und Waage werden in der Norm als „Winkelabweichungen“ bezeichnet: Durch Ausnutzen der Grenzabweichungen der Tabelle 1 dürfen die Grenzwerte für Winkelabweichungen der Tabelle 2 nicht überschritten werden. Messungen sind mit etwa 10 cm Abstand von den Ecken vorzunehmen. Voraussetzungen für die Abdichtung Mauersteinfugen in Innen- und Außenlaibungen müssen bündig abgestrichen (Glattstrich) und die Fugenflanken vollfugig, parallel, fest und tragfähig hergestellt sein (in Anlehnung an DIN 18540 und DIN 4108-7). Arbeitet der Fenstermonteur auf den vorhandenen Laibungsflächen – bspw. mit einem klebenden Abdichtungssystem – weiter, so gilt der Untergrund als geprüft und abgenommen. Der Glattstrich ist vor dem Einbau des Fensters vorzunehmen – so steht es ausdrücklich in der DIN 4108-7. Wer den Glattstrich durchführt, ist vertraglich zu regeln. Deshalb ist dieser bei den Maurerarbeiten in der VOB als „besondere Leistung“ erwähnt (bei den Tischlerarbeiten gar nicht) und muss „besonders“ geplant, ausgeschrieben und dann auch „besonders“ vergütet werden. Weitere Voraussetzungen: ■■Der Untergrund für Abdichtungsarbeiten muss trocken, staub-, öl- und fettfrei, sowie fest und tragfähig zur Aufnahme von Zugbeanspruchungen aus klebenden Abdichtungssystemen sein. ■■Die mit Fensterabdichtungsfolien zu beklebende Oberfläche im Laibungsbereich muss eben, geschlossen und glatt sein. ■■Ein Augenmerk sollte auch auf die allgemeine Rohbausubstanz (Entwässerung des Daches und der Decken) gelegt werden, um Durchfeuchtungen der Anschlussfuge während der Bauphase zu vermeiden. ■■Entsprechend den Verarbeitungshinweisen sind in der Regel noch Primer für spritzbare Dichtstoffe oder Fugenpasten/Kleber für Fensterabdichtungsfolien aufzutragen. Auch die Klimabedingungen, also Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Luft- und Oberflächentemperaturen sind im Hinblick auf die spezifischen Verarbeitungshinweise zu prüfen und bspw. in einem Baustellentagebuch zu dokumentieren. Auszug aus DIN 18202, Tabelle 2 Vertikale, horizontale und geneigte Flächen Abweichungen von Lot und Waage. Grenzwerte für Winkelabweichungen bis 0,5 m 0,5 bis 1,0 m 1 bis 3 m 3 bis 6 m 3 mm 6 mm 8 mm 12 mm Durch Ausnutzen der Grenzwerte für Winkelabweichungen der Tab. 2 dürfen die Grenzabweichungen der Tab. 1 nicht überschritten werden. Messungen sind mit etwa 10 cm Abstand von den Ecken vorzunehmen. Voraussetzungen für die Befestigung Sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abdichtung gegeben, so kann in der Regel auch ordnungsgemäß befestigt werden. Ausgangspunkt für die Befestigung sind definierte Auflagerpunkte für den Lastabtrag in den Baukörper. Tragklötze oder sonstige Stützkonstruktionen dürfen die nachfolgenden Abdichtungsarbeiten nicht stören. Die Befestigungsmittel sind entsprechend dem Untergrund und den zu erwartenden abzutragenden Lasten auszuwählen und anzuordnen: Aufgrund größerer Flügelgewichte (Stichwort 3-fach-ISO), sinkender Mauerwerksfestigkeiten und hochwärmedämmender Bauweisen, die teilweise eine Positionierung der Fensterelemente in der Dämmebene oder außerhalb der tragenden Wandschale erfordern, muss auch die Befestigung in Zukunft mit großer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden. Wer haftet, wenn die Laibung nicht mehr tragbar ist? Die eigentliche Durchführung der Montagearbeiten ist bei guter Planung und regelkonform erstellten Mauerwerks öffnungen im Neubau das kleinere Problem. Im Falle einer Altbausanierung ist insbesondere der Zustand und die Tragfähigkeit der Leibungen bzw. Fugenflanken im Hinblick auf das geplante Abdichtungssystem zu prüfen. Auch ist eine vertragliche Vereinbarung über notwendige Beiputzarbeiten, Glattstrich oder weitere Zusatz- und Stundenlohnarbeiten zu treffen. Beispielhaft ist hier zu nennen: eine lose Putzlaibung, das Beschädigungsrisiko bei gefliesten Leibungen oder bei vorhandenen keramischen Fensterbänken, eine zusätzliche Wärmedämmung in der Innenlaibung bei ungünstigem Isothermenverlauf, die thermische Trennung von Außen- und Innenfensterbank bzw. Außen- und Innenwandschale oder Zusatzarbeiten beim Fenstertausch bei geschütteten oder eingeblasenen Wärmedämmungen in der Hohlwand. Quelle: Kleiner Montagehelfer www.glaswelt.de | Sonderheft Montagepraxis | glaswelt19