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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2013

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vor der Montage

vor der Montage Baustellenplanung Baustellen- und Montageplanung Gut geplant ist halb montiert Um einen kontrollierten und reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von planungs- und abwicklungsrelevanten Punkten, die die beteiligten Fachhandwerker gemeinsam mit den Planern berücksichtigen müssen. Lesen Sie, wie sich die Qualitätskontrolle bei Projekten jeder Größenordnung auf der Baustelle umsetzen lässt, was für Abhängigkeiten zwischen Architekten und Handwerker bestehen und welche Rolle dabei dem Monteur zufällt. _ Die erfolgreiche Erstellung der Gebäudehülle stellt hohe Anforderungen an die Planung, die Disposition, die Fertigung, die Ausführung und die Überwachung auf der Baustelle. Für einen reibungslosen Bauablauf ist zuerst einmal der Blick auf die Rangfolge der Zuständigkeiten zu lenken. Diese ergibt sich aus den Verantwortlichkeiten der Beteiligten am Bauvorhaben: An erster Stelle steht der Architekt, der als Sachwalter des Bauherrn das Gebäude plant, ausschreibt und im Rahmen der Objektüberwachung die Bauleitung übernimmt. Die Montageplanung und Qualitätssicherung auf der Baustelle obliegt für die Umsetzung in erster Linie den ausführenden Fachfirmen. Eine stringente Prüfung und regelmäßige Überwachung der Montageplanung und der Qualitätssicherung auf der Baustelle ist aber unabdingbar, dies ist Sache des Architekten/Bauleiters. Gerade bei größeren Bauobjekten werden oft die Architekten-Leistungen, nach Leistungsphasen getrennt durch verschiedene Planer erbracht. Dies führt zu zusätzlichen Schnittstellen. Auch die Vergabe an Generalunternehmer (GU) führt aus Sicht des Verfassers zu zusätzlichen Schnittstellen bei der Montageplanung und der Qualitätssicherung, die seitens der Auftraggeber häufig unterschätzt werden. Ursächlich hierfür ist u. a. die Stückelung sinnvoller Vergabeeinheiten an verschiedene Verarbeiter desselben Gewerks. Nachfolgend wird das klassische, umfassende Leistungsbild für Architekten und Ingenieure unterstellt. Auf sonstige Begleiterscheinungen, wie z. B. die Vergabe an einen GU wird nicht eingegangen. Aus Sicht des Verfassers stellen das klassische umfassende Leistungsbild der Architekten und die gewerkeweise Vergabe von Bauleistungen die Ideallösungen dar. Ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeplanung ist die Planung der Fassade durch den Architekten. Die Fassade muss vielfältige Anforderungen erfüllen und ganzheitlich und im Detail geplant werden. Wesentliche Aspekte sind dabei: ■■ Städtebauliche ■■ Funktion ■■ Gestaltung Standortsituation, des Gebäudes, der Fassade, Proportionen, Zusammenspiel der geschlossenen (nicht transparenten) und verglasten Fassadenflächen, ■■ Materialität der Fassadenflächen. Funktionale Anforderungen: ■■ Tragwerk ■■ Wärmeschutz, ■■ Sicherheit, ■■ Brandschutz, ■■ Barrierefreiheit, des Rohbaus und der Fassaden, Sonnenschutz, Schallschutz, Flucht- und Rettungswege, ■■ Fassadenreinigungskonzept. Sonstige Anforderungen: ■■ Ressourcenschonendes Bauen, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Erstellung und Unterhaltung der Fassaden, usw. ■■ Schnittstellen unterschiedlicher Fassadengewerke: Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Rollladenarbeiten (Sonnenschutz), Stahlbau-, WDVS- und Fassadenarbeiten, Dächer usw. Schnittstellen der Gewerke: ■■ Vorleistungen ■■ Technische ■■ Bauabläufe Rohbau, Gebäudeausrüstung (TGA), z. B. Vorrichtungen für Sonnenschutz-Antrieb und -Steuerung, Überwachung auf Verschluss, Verriegelung, Durchbruch, RWA, Lüftung, etc. und Schnittstellenkoordination. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf die Rangfolge in der Wertigkeit. Beide Aspekte müssen objektspezifisch angepasst und bewertet werden. Die Planung der Fassaden/Fenster, die „Werkstatt- und Montageplanung“ (W+M-Planung), die durch den Fassaden-/Fensterbauer erstellt wird – besser: erstellt werden muss – braucht eine fundierte Grundlage. Die W+M-Planung braucht eindeutige Vorgaben. Gestalterische und planerische Kreativität vom Fassaden- und Fensterbauer zu fordern und die Planung den Fachfirmen ohne Vorgaben der Architekten abzuverlangen, führt zwangsläufig zu erheblichen Störungen im Projektablauf. Deshalb sind die vorbeschriebenen Aspekte bei der Fassadenplanung durch die Architekten zu bearbeiten. Die Fassaden sind im Detail umfassend zu planen und zu beschreiben. Die Kennwerte und Funktionen der Fassaden bzw. der Fenster müssen durch den Architekten zusammengestellt werde. Hierzu sind umfangreiche Abstimmungen mit dem Bauherrn, dem Nutzer, den Fachplanern und den zu beteiligenden Behörden/ Institutionen herbeizuführen. Dies kann nicht den ausführenden Firmen im Rahmen derer W+M-Planung überlassen bleiben, auch nicht dem GU. Die Planung der Baustellenarbeiten Fenster- und Fassadenproduzenten müssen die Baustellenarbeiten für ihre Monteure planen. Das ist nicht Aufgabe des Montagebetriebs. Dazu muss eine koordinierte Planung erstellt werden, die so- 14 glaswelt | Sonderheft Montagepraxis | www.glaswelt.de

wohl die Belange des Bauelementeherstellers als auch die der Montagefirma berücksichtigt. Falls die Montage nicht durch den Fenster-/Fassadenbauer geleistet wird und extern vergeben wird, muss dies durch einen der Planungsbeteiligten verantwortlich koordiniert und erstellt werden. Die Planung der Baustellenarbeiten ist wesentlicher Bestandteil der Arbeitsvorbereitung um sicherzustellen, dass alle Belange des Bauablaufes und der bauseitigen Vorleistungen koordiniert werden. So werden Störungen der Arbeiten vermieden, z. B. dass bauseitige Vorleistungen nicht vollständig oder mangelhaft erstellt werden oder Bauteile nicht fristgerecht geliefert werden. Störungen im Bauablauf sind u. a. bei nicht geplanter und nicht abgestimmter Gerüststellung, Höhenzugangstechnik oder Bauteilanlieferung an den Einbauort zu erwarten, wenn z. B. für den Einbau großer Elemente die Gerüststellung oder Kranstellung nicht berücksichtigt wurde. Das beinhaltet eine gute Montagevorbereitung Eine exakte Terminplanung der Planung, Fertigung und der Montage ist unumgänglich. Die Terminplanung erfasst alle Arbeitsschritte, die für eine erfolgreiche Ausführung von Fenstern und Fassade erforderlich sind; diese sind: ■■ Werkstatt- ■■ Disposition und Montageplanung, einschließlich der Zeiträume für die Erstellung der Planung, angemessene Prüf- und Freigabefristen, Überarbeitung und abschließende Freigabe in mind. zwei Planungsstufen, abhängig von der Komplexität der Ausführung des Fenster-/Fassadenbauers, für die interne Planung, Bestellung, Fertigung und Lieferung von Fremderzeugnissen, z. B. Verglasungen, Profile, Beschläge, usw. ■■ Fertigungen und Bearbeitung im Werk, Vorfertigung von Bauelementen ■■ Gerüstbau, Bauteil- oder Fassadenweise ■■ Einmessung der Bauachsen ■■ Grundmontage der Unterkonstruktionen ■■ Einbau der eigenen (Bau-)Elemente ■■ Einbau der Bauteile der Sub-Unternehmer, z. B. Verglasung, Sonnenschutz u. Ä. ■■ Einbau von bauseitigen Anschlüssen, z. B. TGA für Sonnenschutz, Blitzschutz, EMA usw. ■■ Einbau von bauseitigen Fassadenarbeiten, z. B. Abdichtungsanschlüsse, WDVS usw., ■■ Restarbeiten und Fassadenreinigung ■■ Begehungen zur Abnahme ■■ Gerüstabbau Die Baustellen- und die Montageplanung sind durch den Fassadenbauer zu erstellen und mit der Bauleitung hinsichtlich der Zeiträume, Bauabläufe und Fertigstellungsfristen im Vorfeld abzustimmen. Zudem sind die Schnittstellen zu den Fremdgewerken mit den ausführenden Fremdfirmen abzustimmen und zu koordinieren und bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Die Termin-/ Montageplanung ist regelmäßig zu überwachen und anzupassen. Wichtig im Vorfeld der Montage ist die detaillierte Einmessung der Achsen für die Fassadenbauteile, und möglichst auch die Kontrollmessung des Rohbaus und sonstiger bauseitiger Vorarbeiten. Die Einmessung und ständige baubegleitende Kontrollmessungen sind unabdingbarer Bestandteil der Ausführungen, um spätere Anpassarbeiten der Folgegewerke zu vermeiden. Überschneidungen, was tun? Planungsüberschneidungen lassen sich vermeiden, wenn die Ausführungsplanung des Architekten vollständig erstellt wurde und bei den Vergabeeinheiten Schnittstellen zwischen den Gewerken genau definiert werden. Dazu gehören auch die Definition der Schnittstellen zwischen der Architektenplanung und den Fachingenieur-Planungen und deren Beschreibung bei den Ausschreibungen der Gewerke, z. B. für Vorrichtungen der EMA in Fassadenkonstruktionen etc. Bestandteil der Schnittstellenbeschreibungen müssen auch die dazugehörigen Schnittstellen bei den W+M-Planungen sein. Die W+M-Planungen der Fachfirmen sind zu Michael Gödde koordinieren und hierarchisch aufzubauen. Die Inhalte und Anforderungen an W+M-Planungsverfahren sind in den Leistungsbeschreibungen gewerkeweise zu beschreiben und werden Vertragsbestandteil. Hier ein Beispiel für die Rangfolge und den Ablauf von aufeinander aufbauenden Planungen: ■■ Zu Beginn des W+M-Planungsverfahren werden mit allen Gewerken gemeinsam die Bauabläufe und die Inhalte der W+M- Planungen abgestimmt und festgelegt ■■ Grundlage ■■ Die für die W+M-Planungen der Fachfirmen sind i. d. R. die Schalungs- und Bewehrungspläne des Tragwerksplaners, nach denen wird i. d. R. der Rohbau erstellt Fassaden-Detailpläne des Architekten dienen als Grundlage für das Konstruktionsprinzip des Fassadenkonzepts mit allen Vorgaben für die Gestaltung und das Zusammenspiel aller Fassadengewerke ■■ Die ■■ Auf ■■ Die ■■ In ■■ In Ausführungspläne der Architekten haben i. d. R. informativen und koordinierenden Charakter. Bei Unstimmigkeiten zu den Plänen der Fachingenieure müssen diese geklärt werden, diesen Grundlagen erstellt das „Leitgewerk“ die W+M-Planung, das Leitgewerk ist i. d. R. der Metallbauunternehmer. Es ist unabdingbar, dass die Planung vollständig alle Konstruktionen und Anschlüsse darstellen muss, auch geometrisch die der angrenzenden Konstruktionen der Anschlussgewerke. Die W+M-Planung ist zu prüfen und freizugeben, dies geschieht i. d. R. durch den planenden Architekten Fachfirmen der Anschlussgewerke, z. B. Rollladenarbeiten unterlegen die geprüften und freigegebenen W+M-Pläne für die Erstellung der eigenen W+M-Planung, die ebenfalls zu prüfen sind den W+M-Plänen sind die eigenen konstruktiven Belange und die Schnittstellen darzustellen das Werkstattplanungsverfahren sind nach Erfordernis die Fachplaner einzubeziehen Fenster- und Fassadenbauer müssen ihre Baustellenarbeiten detailliert planen. Das ist nicht Aufgabe des Montagebetriebs. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass Planungsüberschneidungen sehr früh festgestellt und abgestellt werden können. Schnittstellen werden für alle Beteiligten nachvollziehbar, ebenso findet frühzeitig ein Informationsaustausch über die Planungen der verschiedenen Gewerke statt. Überraschungen auf der Baustelle sind damit praktisch ausgeschlossen. Was tun, wenn etwas aus dem Ruder läuft? Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung des Planungsverfahrens und die Erstellung eines Terminplanes. Die Einhaltung der abgestimmten Planungs- und Prüfzeiträume muss regelmäßig überwacht und ggf. nachjustiert werden. Den Rahmenterminplan erstellt der Architekt, der Fassaden-/Fensterbauer erstellt darauf aufbauend den Terminplan für seine Arbeiten, dazu ge- www.glaswelt.de | Sonderheft Montagepraxis | glaswelt15