Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich 1. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für dieses und alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter fi nden keine Anwendung, auch, wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird oder wenn auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Ausnahmen müssen zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. 2. Soweit sich aus den Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Defi nitionen der INCOTERMS 2000. § 2 Vertragsschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten und sonstige Informationen unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 2. An Muster und Prospekten, technischen Beschreibungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zugänglich gemacht werden. 3. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestätigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. 4. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifi zieren, so können wir dieses innerhalb von 12 Werktagen annehmen. 5. Angaben in Mustern, Prospekten, technischen Beschreibungen sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seiner Gehilfen (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB) sind nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 6. Mit Ausnahme des Geschäftsführers und der Verkaufsleitung sind unsere (Verkaufs-) Mitarbeiter nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, von diesen AGB abweichende mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Es gelten die vereinbarten Preise. Diese verstehen sich „ab Werk“ zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, des Zolls bei Exportlieferungen sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben sowie zusätzlicher Ausgaben, etwa für den Abschluss von Versicherungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Sollten sich wesentliche Kostenbestandteile bis zum Tag der Lieferung ändern, so ist eine Preiserhöhung möglich, wenn die Lieferung oder Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird. Die Preiserhöhung hat unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien zu erfolgen. 3. Rechnungsbeträge sind sofort fällig, netto ohne Abzug, falls nichts anderes vereinbart wurde innerhalb von acht Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto seit Erhalt der Ware und der Rechnung bar oder per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. 4. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Durch sie auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Besteller. Eine Zahlung mit Wechsel ist ausgeschlossen. 5. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche. § 4 Lieferung und Mitwirkungspflichten 1. Der Umfang unserer Lieferpfl icht ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. 2. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, wenn – die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, – die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und – dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. 3. Lieferungen erfolgen „ab Werk“, sofern nicht etwas anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart ist. 4. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Mitwirkung des Bestellers. In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn sie sind als „fest“ zugesagt. Die Einhaltung unserer Lieferverpfl ichtung setzt voraus, dass der Besteller seine Verpfl ichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. 5. Werden wir selbst nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten mindestens deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspfl icht frei und können vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferverzögerung nicht nur von vorübergehender Dauer ist. 6. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 7. Gerät der Besteller mit der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. § 5 Verzögerung der Lieferung 1. Lässt sich die mit dem Besteller vereinbarte Frist zur Lieferung in Folge von uns nicht beherrschbarer Umstände, im besonderen Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Mangel an Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen und/oder behördlichen Maßnahmen in unserer oder in der Sphäre unserer Zulieferer nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum der Behinderung zusätzlich einer angemessenen Anlauffrist. 2. Dauern die die Lieferung behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Überschreitungen der Lieferfrist sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. § 6 Erfüllungsort und Gefahrübergang Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist bei Bestellungen im Bereich Antriebstechnik unser Geschäftssitz in 72660 Beuren, bei Bestellungen im Bereich Lineartechnik unser Geschäftssitz in 07381 Pößneck. § 7 Verpackung Die Ware wird von uns angemessen verpackt. Die Kosten für die Entsorgung von Transport- und Verkaufsverpackung trägt der Besteller. § 8 Versendung 1. Wird zwischen den Parteien Versendung vereinbart, geht die Gefahr des Untergangs des Liefergegenstandes spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgten und wir auch andere Leistungen übernommen haben. 2. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Besteller angezeigt haben. 3. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten. 4. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken versichert. § 9 Sachmängel 1. Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel die gesetzliche Untersuchungsund Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. 2. Der Verschleiß oder Verbrauch von Akkus, Batterien und anderen Verschleißprodukten stellt keinen Sachmangel dar. Die gesetzliche Gewährleistung für die übliche, allgemein zu erwartende Beschaffenheit und bestimmungsgemäße Verwendungsmöglichkeit dieser Artikel wird hierdurch nicht berührt. Sofern wir für bestimmte Produkte/Produktgruppen eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Gewähr oder Garantie leisten, insbesondere eine verlängerte Frist für mangelbedingten kostenlosen Materialersatz gewähren, gilt diese nicht für verwendete Verschleiß- oder Verbrauchsartikel. 3. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine Rechte herleiten. 4. Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpfl ichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 328 elero.de 2016 I 2017
5. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangel und Wert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. 6. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 7. Beruht der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht oder einer „Kardinalpfl icht“, haften wir, mit Ausnahme der in Abs. 3 benannten Fälle, nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 8. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften mit Ausnahme der in Abs. 6 benannten Fälle insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. § 10 Sonstige Schadenersatzhaftung 1. Die Bestimmungen in § 9 Abs. 6 – 8 gelten auch für Schadenersatzansprüche wegen sonstiger Pfl ichtverletzungen. Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pfl icht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpfl icht auf das negative Interesse. 2. Für unsere Deliktshaftung gelten die Bestimmungen in § 9 Abs. 6-8 entsprechend. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 11 Eigentumsvorbehalt 1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Das Eigentum geht erst auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund die Verbindlichkeit besteht, uns gegenüber getilgt hat. Wir sind verpfl ichtet, unsere Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. 2. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt dieses Recht. Etwaige Verarbeitung nimmt der Besteller in unserem Auftrag vor, ohne dass wir hieraus verpfl ichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. 3. Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpfl ichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderrufl ich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. 5. Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. 6. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. 7. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehende Sicherheit auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt. § 12 Schlussbestimmungen 1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. 2. Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ihm der Sitz der elero GmbH in 72660 Beuren. Der Gerichtsstand ist nicht ausschließlich. 3. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 4. Wir weisen gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir über den Besteller – nur für interne Zwecke – personenbezogene Daten (Name, Anschrift) per EDV speichern. elero GmbH Antriebstechnik Linsenhofer Str. 65 72660 Beuren Telefon +49 7025 13-01 Telefax +49 7025 13-212 Geschäftsführer: Jochen Lütkemeyer Amtsgericht Stuttgart HRB 222367 Stand 20.09.2016 elero.de 2016 I 2017 329
2016 I 2017 Antriebe und Steuerunge
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4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 1,0
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