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SONNENSCHUTZWELT 2018 deutsch

TOP-Thema R+T StuT TgaRT

TOP-Thema R+T StuT TgaRT Hohe Zuverlässigkeit beim RAL Gütezeichen So denkt der RAL „RAL gut – alles gut?“, hieß es in der Januarausgabe der GLASWELT zu der RAL-Richtlinie GZ 370 „Gütegesicherter Sicht-/Blend- und Sonnenschutz mit Textilbehängen“. Ein Artikel, der nicht bei jedem auf Verständnis gestoßen ist. Allen voran beim RAL. Auf ein kurzes Gespräch mit dem Kommunikationsleiter Wolfgang Lang folgte der Vorschlag der GLASWELT zu einem klärenden Gespräch. Gesagt, getan, und schon einen Tag später haben wir Mitte Januar ein Gespräch beim RAL in Bonn geführt, um die Gelegenheit zu schaffen auf den Artikel zu antworten. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Thomas Roßbach war der verantwortliche Gesprächspartner. Foto: Joachim Hauser Glaswelt – Herr Roßbach, die Aufregung nach dem Artikel in der GLASWELT war groß, klären Sie uns auf warum? Thomas Roßbach – Aus unserer Sicht wurde in dem Artikel der Eindruck erweckt, dass es sich bei der neuen RAL Gütesicherung um ein marktausgrenzendes Instrument handelt. Das Gegenteil ist der Fall – das System der RAL Gütesicherung ist privatrechtlich organisiert und interessensneutral. Jede der 121 verschiedenen RAL Gütegemeinschaften steht allen interessierten Marktteilnehmern jederzeit offen. Glaswelt – Der Weg zum Gütezeichen beschreibt den Ablauf zu dessen Erlangung? Ein Verfahren, das seit 90 Jahren fast unverändert angewendet wird. Ist es immer noch zeitgemäß? Roßbach – Dieser Ablauf ist zeitgemäßer denn je. Bei der Entwicklung von Güte- und Prüfbestimmungen bindet RAL in einem öffentlichen Anhörungsverfahren alle tangierten Fach- und Verkehrskreise wie Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Ministerien und Prüfeinrichtungen mit ein. Das gewährleistet die Neutralität von RAL Gütezeichen und verhindert, dass mit einer Gütesicherung nur die Interessen eines Marktteilnehmers verfolgt werden. Zudem erfolgt eine vereinsrechtliche, wettbewerbsrechtliche, kartellrechtliche und markenrechtliche Prüfung aller Satzungs- und Zeichenunterlagen einer neu zu schaffenden Gütegemeinschaft. Schließlich unterwerfen sich die Gütezeichenbenutzer einer stetigen Eigen- und regelmäßigen Fremdüberwachung ihrer Produkte und Leistungen durch unabhängige Prüforganisationen. Hierdurch bieten RAL Gütezeichen eine sichere Orientierung für Verbraucher, Unternehmen sowie Auftraggeber in einem wachsenden Angebot von Waren und Dienstleistungen. Glaswelt – Schauen wir auf die neue Güterichtlinie „Gütegesicherter Sicht-/Blend- und Sonnenschutz mit Textilbehängen“. Haben sich die „interessierten Kreise“ nicht ausreichend an dem Entstehungsprozess beteiligt? Roßbach – Auch im öffentlichen Anhörungsverfahren der Gütesicherung Sicht-, Blend- und In den Grundsätzen der Gütezeichen sind die Voraussetzungen für Güterichtlinien festgelegt. Neben dem Geschäftsführer Thomas Roßbach waren der Referent der Gütezeichen Joachim Hauser und Kommunikationsleiter Wolfgang Lang bei dem Gespräch dabei. Foto: RAL Sonnenschutzsysteme wurde den betroffenen Verbänden und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Verfahren steht es Jedem frei, sich zu äußern oder nicht. Jedenfalls findet jede Stellungnahme – soweit technisch umsetzbar – Berücksichtigung bei der Erstellung der Güte- und Prüfbestimmungen. Die Anerkennung einer Gütesicherung durch RAL erfolgt erst nach Auswertung aller Eingaben im Benehmen mit den Fach- und Verkehrskreisen. RAL als Dachverband und Systemgeber nimmt nicht am Wettbewerb teil und ist zur Neutralität verpflichtet. Deshalb sind wir maßgeblich auf die fachliche Zuarbeit der Beteiligten angewiesen. Glaswelt – Wir haben explizit die Durchgängigkeit der Zeichnungen moniert, die ausschließlich von einem Hersteller kommen. Ein Fehler bzw. ein Punkt, den man beheben kann? Roßbach – Viele der heute 155 RAL Gütezeichen wurden auf Initiative von nur einem Unternehmen ins Leben gerufen. Da liegt es nahe und in der Natur der Sache, dass sich zunächst auch technische Zeichnungen des Initiators in den Güte- und Prüfbestimmungen wiederfinden. Die in der Gütesicherung Sicht-, Blend- und Sonnenschutzsysteme abgebildeten Zeichnungen sind beispielhaft aufgeführt und bedeuten nicht, dass die gütegesicherten Produkte nur nach dieser Vorgabe gefertigt werden dürfen. Das steht auch so in den Güte- und Prüfbestimmungen. Träger einer RAL Gütegemeinschaft ist immer ein 34 glaswelt | Sonnenschutzwelt 2018

Kollektiv in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, der für alle Marktteilnehmer offensteht. Den Mitgliedern bzw. Gremien des Vereins steht es frei, die Güte- und Prüfbestimmungen redaktionell oder inhaltlich zu überarbeiten. Glaswelt – Was passiert, wenn die „interessierten Kreise“ nach wie vor kein Interesse zeigen, sich in die Güterichtlinie einzubringen? Roßbach – Ein „nach wie vor” können wir hier nicht erkennen. Die Gütesicherung ist erst seit wenigen Wochen von RAL anerkannt und in der Branche noch nicht bekannt. Erkennbar ist aber, dass bei Verbrauchern der Wunsch nach qualitativ hochwertigen Sicht-, Blend- und Sonnenschutzsystemen vorhanden ist. Mit der neuen RAL Gütesicherung besteht die Möglichkeit, in einem bisher ungeregelten Bereich eine Kennzeichnung für Güte zu schaffen, die allen Marktteilnehmern eine verlässliche Orientierung bietet. Glaswelt – Nach diesen Informationen heißt es dann also doch „RAL gut – alles gut? Foto: RAL Das RAL-Gütezeichen GZ 370. Roßbach – In jedem Fall. Allerdings mit einem anderen Satzzeichen. Mit Ausrufezeichen anstatt einem Fragezeichen: „RAL gut – alles gut!“! — Das Gespräch führte Olaf Vögele in Bonn WArum mAn Dem sYstem rAl nicHt entFlieHen kAnn Aufforderung zum Tanz Denken Sie mal an Ihren Schulball oder den ersten Abschlussball zurück, meine Herren. Und dann Damenwahl. Kennen Sie das Gefühl, wenn etwas auf Sie zukommt, was Sie nicht verhindern können? Genauso ist es kürzlich der Sonnenschutzindustrie gegangen, als bei „einem“ Hersteller die Begehrlichkeit entstanden ist, eine Güterichtlinie haben zu wollen. Das 10-wöchige Verfahren beantragt, die Beiträge bezahlt und die interessierten Kreise informiert und schwups war die Güterichtlinie GZ 370 fertig und gültig. Vollkommen egal, ob die „Gemeinschaft“ der Branche die Sinnhaftigkeit sieht. „Ein“ einzelnes Unternehmen kann es durchsetzen, so einfach sind die Grundsätze der Gütezeichen. Die Definition macht es aus Um es gleich vorweg zu nehmen, es geht nicht darum den RAL zu kritisieren, sondern aufzuzeigen, wie eine eigentlich gut gemeinte Sache im Sinne einer Gütegemeinschaft von einem Einzelnen für die eigenen Zwecke genutzt oder auch „missbraucht“ werden kann. RAL sagte in der Gesprächsrunde, das sei nicht so und es wurden auch sicherlich gute Argumente für die Entstehung von Gütegemeinschaften genannt. Schwierig wird es aber dann, wenn man den Begriff Gütegemeinschaft als solches betrachtet und seine Wirkung analysiert. Hier gilt zuerst einmal das Vereinsrecht. Sieben Personen natürlicher oder juristischer Art gründen einen Verein. Mögen das bei einem Schützenverein sieben Freunde sein, erwartet man doch von einer Gütegemeinschaft, die sich mit wie auch immer gearteten Produkten auseinandersetzt, nicht sieben Freunde bzw. möglicherweise sechs Mitarbeiter (natürliche Personen) und ein Unternehmen (juristische Person). Wenn man das Titelblatt der Güterichtlinie betrachtet und auf so hohe Werte wie „Neutralität, Objektivität und Transparenz“ Bezug genommen wird, sollten es dann auch schon fünf bis sieben Unternehmen etc. aus den zitierten interessierten Kreisen die Gründungsmitglieder sein, um genau diese Werte darzustellen. Heute kann ein einzelnes Unternehmen eine solche Güterichtlinie starten und durchsetzen. Wird der Prozess sauber durchlaufen, stellt es eben die speziellen „Features“ eines einzelnen Unternehmens dar, wie es in der GZ 370 z.B. durch Bilder etc. belegt wird. Man stelle sich mal vor, der Sachverständige orientiert sich in einem Gerichts- oder Privatgutachten für Folienrollos bei der Beurteilung nach den anerkannten Regeln der Technik an der RAL-Richtlinie GZ 370 „Gütegesicherter Sicht-/Blend- und Sonnenschutz mit Textilbehängen“ und bezieht sich so auf die technischen Ansichten von nur einem Hersteller. Aua! Ausgewogenheit und Marktrelevanz können so nicht entstehen. Die Lebensdauer dieser bestehenden Richtlinie stellt bei genauer Betrachtung auch ein Problem dar, denn solange der Jahresbeitrag von rund 7000 Euro (Auskunft RAL bei einem Hersteller) gezahlt wird, lebt die Richtlinie weiter und kann so fleißig genutzt werden. Und da stehen wir wieder am Anfang unserer Betrachtungen, denn eigentlich sollte das RAL-Gütezeichen dem Verbraucher eine besonders hohe Qualität von Produkten und Dienstleistungen signalisieren und damit für eine klare Werteorientierung sorgen. Vollkommen unberücksichtigt gelassen haben wir bisher die fachliche Qualität und Vollständigkeit der Güterichtlinie GZ 370. Gerade weil diese nur von einem Unternehmen erstellt wurde, gibt es hier große Schwächen, aber das wäre Stoff für einen weiteren Artikel. — Olaf Vögele Unter Gütegemeinschaft versteht man immer Mehrere. Gemeint sein können hier nur mehrere Unter nehmen etc., nicht Personen! Olaf Vögele, Redakteur und Sachverständiger Sonnenschutzwelt 2018 | glaswelt 35